Arbeitsordnung für Angestellte
Dokument aus dem Jahre 1870

Täglich vor Arbeitsbeginn ist das Büro gründlich auszufegen, der Ofen auszuräumen und der Staub zu beseitigen.
*
Alle Angestellten sind dafür verantwortlich, daß der Arbeitsraum gleichmäßig beheizt wird. Für das Heizmaterial sind die Herren Commis verantwortlich. Jeder Angestellte hat einen gleichmäßigen Anteil Kohlen beizusteuern.
*
Privatunterhaltungen während der Dienstzeit sind prinzipiell unerwünscht.
*
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 12 Stunden. Es wird erwartet, daß jedermann ohne Aufforderung Überstunden macht, wenn es die Arbeit erfordert.
*
Angestellte, die sich politisch betätigen, werden fristlos entlassen.
*
Es wird erwartet, daß sich der Angestellte nicht unmäßigen Alkohol- und Tabakgenuß hingibt.
*
Ladys und anderen hochgestellten Personen ist anständig zu begegnen.
*
Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen. Kranke Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte jeder verantwortungsbewußte Commis von seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen.
*
Ein Angestellter darf sich nicht irren. Wer es dennoch tut, wird entlassen.
*
Wer dem Chef widerspricht, zeigt damit, daß er vor seinem Prinzipal keinen Respekt empfindet. Daraus ergeben sich Konsequenzen.
*
Weibliche Angestellte haben sich eines frommen Lebenswandel zu befleißigen.
*
Urlaub gibt es nur in dringenden, familiären Fällen. Lohn wir für diese Zeit nicht gezahlt.
*
Jeder Angestellte hat die Pflicht, den Chef über alles zu informieren, was über diesen dienstlich und außerdienstlich gesprochen wird.
*
Denken Sie daran, daß Sie Ihrem Brotgeber Dank schuldig sind. Er ernährt Sie schließlich! Und vergessen Sie nicht, daß viele Menschen froh währen, wenn sie an Ihrer Stelle sein könnten!
*

zur Übersicht